Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung EU 2016/679) ist das zentrale Datenschutzgesetz der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten und regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Kernidee
Personenbezogene Daten – etwa Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Gesundheitsdaten – dürfen nur rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden. Betroffene haben umfangreiche Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden") und Datenübertragbarkeit.
Pflichten für Unternehmen
- Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzkonzept führen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umsetzen.
- Auftragsverarbeiter vertraglich einbinden.
Meldepflicht bei Datenpannen
Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Unternehmen, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (etwa durch einen Hackerangriff, einen Virus oder einen Trojaner) innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.
Bußgelder
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag ist maßgeblich.
Verwandte Begriffe: Datenschutz (Grundkonzept), Datenschutz-Grundverordnung (ausführlicher Artikel), Zwei-Faktor-Authentifizierung (Konten besser schützen).