Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage des vorbeugenden Brandschutzes. Ihr Kern ist die Brandmelderzentrale (BMZ): Sie empfängt die Meldungen der angeschlossenen Brandmelder, wertet sie aus und leitet daraus automatisch Reaktionen ab. Anders als ein Rauchwarnmelder in der Wohnung arbeitet sie unabhängig von anwesenden Personen.
Was eine Brandmeldeanlage auslöst
- Alarmierung: Brand- und Störmeldungen gehen an eine ständig besetzte Leitstelle und werden dort an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet.
- Vorprüfung: Eine interne Alarmierung erlaubt es, vor der Weiterleitung zu prüfen, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt.
- Räumung: Alarmierungseinrichtungen wie Sirenen, Hupen oder Blitzleuchten warnen Personen im Gebäude.
- Steuerung: Rauchabzugseinrichtungen werden geöffnet, Aufzüge angesteuert, Feuerschutzabschlüsse geschlossen und Objektlöschanlagen ausgelöst.
Aufbau und Technik
Detektiert wird über verschiedene Kenngrößen: Rauch, Temperatur oder Flammen. Die Melder sind zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Moderne Anlagen verbinden ihre Teilnehmer per Datenbus ringförmig, sodass die Anlage auch bei einer Leitungsunterbrechung weiterarbeitet und einzelne Melder identifiziert werden können. Am Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) erscheinen Gruppen- und Meldernummer; über die Feuerwehrlaufkarte findet die Feuerwehr die Stelle schnell.
Für die Aufschaltung auf die Feuerwehr gehören eine Übertragungseinrichtung sowie ein Feuerwehrbedienfeld und ein Feuerwehrschlüsseldepot dazu. Sollen Heißarbeiten wie Schweißen stattfinden, wird die betroffene Schleife abgeschaltet, damit kein Täuschungsalarm entsteht — der übrige Teil des Objekts bleibt überwacht.
Normen und Pflicht
- DIN 14675 — Planung, Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen; fordert für aufgeschaltete Anlagen die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma, im Regelfall quartalsweise.
- VdS 2095 — Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau; sie ist maßgeblich für Anlagen, die von der Gebäudeversicherung akzeptiert werden.
- DIN VDE 0833-2 — Vorgaben für die Ausführung, DIN EN 54 (Teile 1 bis 31) für die Bauteile selbst.
- DIN 14676 — Rauchwarnmelder für Wohnungen, ein eigenständiges Produkt mit Detektion und Alarmierung in einem Gerät.
Ob eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage Pflicht ist, regelt das Bauordnungsrecht über Sonderbauvorschriften; die Bauaufsicht kann den Einbau mit der Baugenehmigung fordern. Häufig lässt sich über den Betrieb einer BMA eine Reduktion der Versicherungsprämie erreichen.
Im Rechenzentrum
Im Rechenzentrum entscheidet die Geschwindigkeit der Erkennung über Schaden und Ausfallzeit. In Serverräumen, Doppelböden und Kabelkanälen werden deshalb häufig Rauchansaugsysteme eingesetzt, die die Raumluft über ein Rohrnetz zu einer hochempfindlichen Detektionseinheit führen. Gelöscht wird dort im Brandfall typischerweise mit einer Gaslöschanlage, weil Löschwasser die Technik zerstören würde. Versorgt wird die Anlagentechnik aus der USV, überwacht wird sie per Monitoring.